5 Steuertricks, die kaum jemand kennt und anwendet

5. Pflegepauschbetrag

Bild: IMAGO / Westend61

Die unentgeltliche Pflege von Angehörigen ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine körperlich und emotional belastende Aufgabe – und sie wird steuerlich honoriert. Wer eine pflegebedürftige Person ohne Bezahlung betreut, kann den sogenannten Pflegepauschbetrag geltend machen. Je nach Pflegegrad beträgt dieser zwischen 600 und 1.800 Euro – ganz ohne Belege oder Rechnungen.

Voraussetzung ist, dass keine professionelle Pflegekraft beteiligt ist. Es genügt, den Pflegegrad nachzuweisen und die Daten der gepflegten Person in der Steuererklärung anzugeben. Viele Menschen wissen nicht, dass sie trotz fehlender Qualifikation oder Berufserfahrung steuerlich entlastet werden können, wenn sie z. B. Eltern oder Ehepartner*innen betreuen.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Farben das menschliche Auge unterscheiden kann?

Das menschliche Auge kann etwa 10 Millionen verschiedene Farben unterscheiden. Diese Fähigkeit beruht auf den drei Arten von Farbrezeptoren, die auf rotes, grünes und blaues Licht reagieren. Die Kombination dieser Signale ermöglicht es uns, eine breite Palette von Farben wahrzunehmen und komplexe visuelle Informationen zu verarbeiten.