1. Ein Häftling, 35 Straftaten – und ein Skandal

Ahmad J. ist kein unbeschriebenes Blatt. Mit 35 Einträgen im Strafregister, darunter Körperverletzung, Entführung, Raub und Bedrohung, gilt er als hochgefährlich. Dass ein solch auffälliger Insasse zwei Beamtinnen so stark emotional binden konnte, schockiert Experten.
Der Fall wirft ein grelles Licht auf das Spannungsfeld zwischen Menschlichkeit und professioneller Distanz im Strafvollzug. Für Ahmad J. könnte der Skandal das Strafmaß erheblich verlängern – oder ihm erneut ungewollte Aufmerksamkeit verschaffen.