1. Antidiskriminierungsgesetz – was es schützt und fordert

Das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, niemanden aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder sexueller Identität zu benachteiligen. Besonders in Stellenanzeigen ist dies klar geregelt: Die Formulierung (m/w/d) – also männlich, weiblich, divers – ist gesetzlich empfohlen, um Offenheit für alle Bewerber*innen zu signalisieren.
Fehlt diese Kennzeichnung, kann das als Indiz für Diskriminierung gewertet werden. Ziel ist es, gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt sicherzustellen. Doch wie konsequent wird dieses Gesetz in der Praxis umgesetzt? Und was passiert, wenn jemand die Lücken systematisch aufdeckt? Der nächste Abschnitt zeigt, wie ein Einzelfall nationale Aufmerksamkeit erlangte.