240 Bewerbungen, 240 Klagen – Was darf Recht wirklich?

1. Antidiskriminierungsgesetz – was es schützt und fordert

Bild: IMAGO / Ralph Peters

Das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, niemanden aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder sexueller Identität zu benachteiligen. Besonders in Stellenanzeigen ist dies klar geregelt: Die Formulierung (m/w/d) – also männlich, weiblich, divers – ist gesetzlich empfohlen, um Offenheit für alle Bewerber*innen zu signalisieren.

Fehlt diese Kennzeichnung, kann das als Indiz für Diskriminierung gewertet werden. Ziel ist es, gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt sicherzustellen. Doch wie konsequent wird dieses Gesetz in der Praxis umgesetzt? Und was passiert, wenn jemand die Lücken systematisch aufdeckt? Der nächste Abschnitt zeigt, wie ein Einzelfall nationale Aufmerksamkeit erlangte.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Geschmacksknospen der Mensch hat?

Der menschliche Zunge hat etwa 10.000 Geschmacksknospen, die sich alle paar Wochen erneuern. Diese Geschmacksknospen helfen uns, süße, saure, bittere, salzige und umami Geschmäcker zu unterscheiden. Die Fähigkeit zu schmecken ist ein komplexer Prozess, der nicht nur von der Zunge, sondern auch von der Nase und dem Gehirn beeinflusst wird.