6. Wagenknecht erwägt juristische Prüfung der Wahl
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BSW-Chefin Sahra Wagenknecht hat eine rechtliche Überprüfung der Bundestagswahl in Erwägung gezogen. In Berlin äußerte sie Kritik daran, dass zwar 230.000 Auslandstdeutsche zur Wahl registriert waren, jedoch nur ein Bruchteil von ihnen ihr Wahlrecht ausüben konnte.
„Wenn eine Partei aus dem Bundestag fliegt, weil ihr 13.400 Stimmen fehlen, stellt sich schon die Frage nach dem rechtlichen Bestand des Wahlergebnisses“, sagte Wagenknecht. Sie wies darauf hin, dass bereits vor der Wahl verfassungsrechtliche Bedenken von Experten geäußert wurden.
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