7. Manche wollen auch gar keine Entscheidung treffen
Es wird bereits seit einiger Zeit kontrovers diskutiert, ob eine Widerspruchsregelung eingeführt werden sollte. Dies würde bedeuten, dass jeder automatisch als potenzieller Organspender oder Organspenderin gilt, solange er oder sie diesem Prinzip nicht ausdrücklich widerspricht.
Im Bundestag wurde dieser Ansatz jedoch bereits abgelehnt. Viele Menschen vertreten die Ansicht, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen hierbei Priorität hat. Niemand sollte gezwungen sein, Organspender oder Organspenderin zu werden, wenn er oder sie sich bewusst nicht für oder gegen eine Organspende entscheiden möchte. Es gibt Menschen, aus verschiedenen Gründen, die sich in dieser Angelegenheit bewusst nicht festlegen wollen und daher keinen Organspendeausweis besitzen.