1. Masken: Das Vermummungsverbot beachten

Masken sind ein klassisches Karnevalsinstrument, doch in Deutschland gibt es klare Regeln, wenn es um das Vermummungsverbot geht. Bei öffentlichen Veranstaltungen oder im Straßenverkehr darf man das Gesicht nicht vermummen – es sei denn, dies dient einem gesundheitlichen oder epidemiologischen Zweck.
Auf Karnevals- oder Halloweenfeiern wird zwar eine Ausnahme gemacht, doch wer maskiert zu solchen Veranstaltungen geht, sollte sicherstellen, dass die Masken beim Verlassen des Events oder auf dem Weg dorthin abgenommen werden. Ansonsten könnte es zu einer Ordnungswidrigkeit kommen.