Fenster reinigen: 10.000 Euro Bußgeld, wenn du dich daran nicht hältst!

3. Die gesetzliche Ruhezeit an Sonntagen und Feiertagen

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Die gesetzliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen gilt von Mitternacht bis 24 Uhr. In dieser Zeit dürfen keine lauten Arbeiten durchgeführt werden, die andere Menschen stören könnten.

Die Ruhezeit ist in der sogenannten Feiertagsschutzverordnung (FSchVO) geregelt und variiert je nach Bundesland. Diese Regelung dient dazu, dass sich Menschen nach einer arbeitsreichen Woche erholen können, ohne durch Lärm von außen gestört zu werden. Für Hundebesitzer und Handwerker ist diese Regelung ebenso wichtig wie für Haushalte, die ihre Fenster reinigen möchten.

Interessant: Wussten Sie, dass der Eiffelturm im Winter schrumpft?

Der Eiffelturm, eines der berühmtesten Wahrzeichen der Welt, kann aufgrund der Temperaturänderungen im Winter um bis zu 15 Zentimeter schrumpfen. Metall dehnt sich bei Wärme aus und zieht sich bei Kälte zusammen, was zu dieser bemerkenswerten Veränderung in der Größe des Turms führt. Diese thermische Reaktion ist ein Beispiel für die physikalischen Eigenschaften von Materialien und ihre Reaktionen auf Umweltbedingungen.