11. Zitrusfrüchte
Obstsorten wie Orangen, , Grapefruit oder Limetten gehören daher an einen Ort außerhalb des Kühlschranks. Sollten Sie jedoch nicht auf den Geschmack einer kühlen Grapefruit verzichten wollen, so spricht nichts gegen eine kurze Lagerung im Kühlschrank. Bei Zitrusfrüchten gilt wie bei den meisten Obstsorten auch: Eine reife Frucht ist eine süße Frucht.
Wie bereits erklärt, verlangsamt die Kühle des Kühlschranks den Reifeprozess von Obst. Lagern wir also nun Zitrusfrüchte wie Orangen oder Zitronen im kalten Dunkel des Kühlschranks, so bietet sich den Früchten keine Gelegenheit, einen süßen Geschmack zu entwickeln.
Die Folge der Kühlschranklagerung, die Zitrusfrüchte sind extrem Sauer und somit ungenießbar beim Verzehr, da der Reifeprozess unnötigerweise blockiert wurde.