Renten- und Krankenkassenbeiträge steigen – wer ab Januar mehr zahlt

Höhere Sozialabgaben, stagnierende Löhne und eine Inflationsrate, die weiter drückt – der Jahreswechsel bringt für Millionen Versicherte eine spürbare Mehrbelastung. Schon jetzt rechnen Experten vor, dass Gutverdiener bis zu 1.320 Euro pro Jahr verlieren könnten. Doch wer ist ab Januar 2026 wirklich betroffen, und warum wird das Plus auf der Gehaltsabrechnung immer kleiner?

Warum ab Januar ein Loch im Nettogehalt droht

Image: AI
Image: AI

Zum 1. Januar 2026 steigen gleich zwei Stellschrauben der Sozialversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenzen für Renten- sowie Kranken- und Pflegeversicherung werden angehoben, während der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Kassen erneut klettert. Rund 5,5 Millionen Beschäftigte rutschen dadurch in höhere Beitragsstufen – oft unbemerkt bis zur ersten Abrechnung.

Besonders betroffen sind Angestellte im Gehaltsspektrum zwischen 6.000 und 8.000 Euro brutto monatlich. Hier summieren sich Renten-, Kranken- und Pflegebeiträge auf bis zu 220 Euro mehr pro Monat. Wer meint, die anstehende Lohnrunde gleiche das aus, dürfte enttäuscht werden: Nach Prognosen liegt das durchschnittliche Lohnplus 2026 deutlich unter der Abgabensteigerung.

Als Nächstes blicken wir auf die neue Obergrenze von 8.450 Euro – eine Zahl mit großer Wirkung.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen – das bedeutet die 8.450-€-Marke

Image: AI
Image: AI

Die Bundesregierung passt die Grenzen jährlich an die Lohnentwicklung an. Ab 2026 gilt: Für Renten- und Arbeitslosenversicherung werden Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 8.450 Euro fällig – 400 Euro mehr als bisher. Wer darüber verdient, spart zwar nichts extra, zahlt aber bis zur neuen Schwelle volle 18,6 Prozent.

Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze auf 5.812,50 Euro. Das klingt nach Detailarbeit, hat jedoch spürbare Folgen: Ein alleinverdienender Gutverdiener mit 7.500 Euro brutto überweist 456 Euro mehr Sozialabgaben als 2025, obwohl sein Beitragssatz formal unverändert wirkt.

Im nächsten Abschnitt zeigt sich, warum die Krankenkassen selbst ohne diese Grenze höhere Beiträge verlangen.

Krankenkassen warnen: Zusatzbeitrag klettert Richtung 3,2 Prozent

Image: AI
Image: AI

Der allgemeine GKV-Beitrag bleibt bei 14,6 Prozent. Doch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird laut GKV-Spitzenverband im Schnitt von 2,9 auf 3,2 Prozent steigen. Damit zahlen Versicherte erstmals seit Einführung der Zusatzbeiträge fast einen Fünftel ihres Bruttolohns allein für die Krankenversicherung, wenn sie in einer teureren Kasse sind.

Die Kassen rechtfertigen den Sprung mit Kosten für Kliniken, Pflege und Arzneien. Schon 2025 lag das Defizit trotz Bundeszuschuss bei knapp fünf Milliarden Euro. Ohne Reform drohe „ein Aufschlag von 0,3 Prozentpunkten pro Jahr“, warnt der Verband – Tendenz steigend.

Doch nicht nur Beschäftigte spüren das: Rentnerinnen und Rentner trifft die Erhöhung zeitverzögert, wie der nächste Slide zeigt.

Rentnerinnen und Rentner zahlen später – aber sie zahlen

Image: AI
Image: AI

Bei Ruheständlern greift der neue Krankenkassenbeitrag ab März 2026, weil die Rentenversicherung zwei Monate Umsetzungszeit benötigt. Wer heute 1.800 Euro Rente erhält, muss künftig rund 9 Euro mehr pro Monat allein für die Krankenversicherung einplanen – auf das Jahr gerechnet fast eine halbe zusätzliche Rentenzahlung.

Gleichzeitig steigen die Renten im Juli 2026 voraussichtlich um 3 Prozent. Unterm Strich bleibt vielen Seniorinnen und Senioren weniger Kaufkraft, zumal Pflegebeiträge für Kinderlose bereits seit 2023 höher liegen.

Im nächsten Slide werfen wir einen Blick auf Berufsgruppen, für die die Beitragserhöhung besonders heimtückisch ist.

Familien, Selbständige, Mini-Jobber: versteckte Belastungen

Image: AI
Image: AI

Bei Elterngeld- und Krankengeldberechnung zählt künftig die höhere Bemessungsgrenze. Familien mit gut verdienendem Elternteil zahlen dadurch nicht nur mehr, sie riskieren auch Kürzungen beim Elterngeld, weil die Leistung gedeckelt ist. Mini-Jobber wiederum merken die Anhebung, wenn sie freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen: Ihr Mindestbeitrag steigt um gut 5 Euro im Monat.

Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung trifft es doppelt: Die Mindestbemessungsgrundlage bleibt hoch, der Zusatzbeitrag steigt und die Vorauszahlungen werden sofort fällig. Viele müssen daher mehrere hundert Euro mehr pro Jahr einplanen – ohne Aussicht auf Arbeitgeberbeteiligung.

Was also tun? Der letzte Slide fasst Strategien zusammen, um den Abgabenschock abzufedern.

Was Beschäftigte jetzt tun können – Wechsel, Vorsorge, Checklisten

Image: AI
Image: AI

Erstens lohnt der Kassenvergleich: Ein Wechsel von einer teuren in eine günstige Krankenkasse spart bis zu 450 Euro pro Jahr, ohne dass Leistungen zwangsläufig schlechter sein müssen. Dafür genügt ein zweimonatiger Vorlauf und eine formlose Kündigung.

Zweitens sollten Gutverdiener ihre Gehaltsabrechnung prüfen und laufende Vorsorgeverträge anpassen. Wer steuerbegünstigt in betriebliche Altersvorsorge oder Vermögenswirksame Leistungen investiert, reduziert das abgabenpflichtige Einkommen und damit die neuen Mehrkosten. Auch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber über Entgeltumwandlung oder Homeoffice-Modelle kann helfen, unter die kritische Grenze zu rutschen.

Damit endet unser Überblick – die wichtigste Botschaft: Früh reagieren, statt im Januar überrascht zu werden.

Interessant: Wussten Sie, dass ein Jahr auf Venus kürzer ist als ein Tag?

Ein Tag auf der Venus, also eine vollständige Drehung um die eigene Achse, dauert etwa 243 Erdentage, während ein Venusjahr (eine Umrundung der Sonne) nur etwa 225 Erdentage dauert. Das bedeutet, dass ein Tag auf der Venus länger ist als ein Jahr. Diese ungewöhnliche Rotation resultiert in extremen Temperaturen und Wetterbedingungen, die die Venus zu einem der unwirtlichsten Orte in unserem Sonnensystem machen.