Mietrecht kompakt: Pflichten im Haus und die Frage nach dem Vermieterschlüssel

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Im Alltag zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen kommt es schnell zu Unklarheiten. Gerade wenn im Mietvertrag keine genauen Regeln festgehalten sind, stellt sich oft die Frage: Wer muss was tun? Muss der oder die Mieter*in den Hausflur putzen? Ist der Vermieter für den Winterdienst zuständig? Und was ist eigentlich mit der Sicherheit in der Wohnung?

Es geht nicht nur um Gerechtigkeit, sondern auch um Recht. Viele Annahmen kursieren, doch nicht alles, was man „so hört“, stimmt auch rechtlich. Wir bringen Ordnung in den Regel-Dschungel – und klären, was gilt, auch wenn nichts extra vereinbart wurde. Im ersten Schritt widmen wir uns einer häufigen Streitfrage: dem Treppenhaus.

1. Wer muss das Treppenhaus reinigen?

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Das Treppenhaus gehört zum Gemeinschaftsbereich eines Mietshauses – doch wer ist für dessen Reinigung verantwortlich? Grundsätzlich liegt diese Pflicht beim Vermieter, es sei denn, sie wird per Mietvertrag oder Hausordnung auf die Mieter*innen übertragen. In der Praxis findet sich oft eine Rotationsregelung, bei der jede Partei wöchentlich den Flur säubert.

Ohne eine solche Regelung sind Mieter*innen jedoch nicht verpflichtet, den Hausflur zu reinigen. Kommt es zu Unklarheiten, lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag oder ein Gespräch mit dem Vermieter. Wichtig: Wird nicht geputzt, droht eine Abmahnung. Doch nicht nur innerhalb des Hauses stellt sich die Frage nach Zuständigkeiten – auch draußen wird es kompliziert …

2. Wer ist draußen für Ordnung zuständig?

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Wenn der Gehweg vereist ist oder der Wind Laubberge anhäuft, stellt sich die Frage: Wer ist verantwortlich? Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht liegt rechtlich beim Vermieter – er muss gewährleisten, dass niemand zu Schaden kommt. Häufig wird diese Pflicht aber durch den Mietvertrag auf die Mieter*innen übertragen. In solchen Fällen sind Mieter z. B. zum Schneeräumen oder Kehrdienst verpflichtet.

Fehlt jedoch eine klare Regelung, bleibt die Verantwortung beim Eigentümer. Wichtig: Auch im Schadensfall haftet nur, wer die Aufgabe offiziell zugewiesen bekommen hat. Neben den Außenanlagen ist auch die Sicherheit in der Wohnung selbst ein Thema mit vielen Missverständnissen – etwa beim Feuerschutz.

3. Wer kümmert sich um den Feuerschutz in der Wohnung?

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Feuerschutz ist gesetzlich geregelt – aber nicht jeder weiß, wer für was zuständig ist. In den meisten Bundesländern muss der Vermieter für die Installation und Wartung von Rauchmeldern sorgen. Die Mieter*innen müssen hingegen sicherstellen, dass die Geräte funktionsfähig bleiben – etwa durch regelmäßiges Testen und das Nicht-Entfernen. Kommt es zu einem Defekt, müssen Mieter*innen den Vermieter informieren, damit dieser nachbessert.

Auch Feuerlöscher, Brandschutztüren oder Fluchtwege zählen in vielen Fällen zum Verantwortungsbereich des Eigentümers. Bei Missachtung drohen Bußgelder oder sogar Haftung im Schadensfall. Ein weiteres sensibles Thema ist der Zugang zur Wohnung – vor allem, wenn es um Schlüssel geht …

4. Dürfen Vermieter*innen einen Zweitschlüssel haben?

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Für viele Mieter*innen ist es ein beunruhigender Gedanke: Der Vermieter besitzt einen Zweitschlüssel zur Wohnung. Doch rechtlich ist klar: Während der Mietdauer gehört die Wohnung dem Mieter, nicht dem Eigentümer. Ein Vermieter darf nur dann einen Schlüssel behalten, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Ohne Einwilligung ist dies unzulässig und ein Verstoß gegen das Hausrecht.

In Notfällen, etwa bei Wasserrohrbruch, darf die Wohnung zwar betreten werden – jedoch meist nur mit Zustimmung oder gerichtlicher Erlaubnis. Mieter*innen sollten niemals freiwillig einen Schlüssel herausgeben, wenn sie sich unsicher fühlen. Gerade dieser Bereich zeigt, wie wichtig klare Regelungen und Kommunikation im Mietverhältnis sind.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie hoch der höchste Wasserfall der Welt ist?

Der höchste Wasserfall der Welt ist der Salto Ángel in Venezuela, der eine beeindruckende Höhe von 979 Metern erreicht. Dieser spektakuläre Wasserfall, auch bekannt als Angel Falls, ist mehr als 15 Mal so hoch wie die berühmten Niagara-Fälle und bietet einen atemberaubenden Anblick inmitten des dichten Regenwaldes.