Die Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen Mondelez wegen der neuen Milka-Schokoladentafeln, die nur noch 90 statt 100 Gramm enthalten, aber oft in unveränderter Verpackung verkauft werden. Die Verbraucherschützer werfen dem Hersteller vor, durch die fehlende klare Kennzeichnung der geringeren Füllmenge Kunden zu täuschen und sprechen von einer „Mogelpackung“. Dies hat eine Debatte über Verbraucherschutz und klare Kennzeichnungspflichten ausgelöst.
Milka reduziert Füllmenge – Verbraucher sind verärgert

Mondelez hatte die Füllmenge der Milka-Schokoladentafeln von 100 auf 90 Gramm reduziert, was bei Kunden für erheblichen Ärger sorgte. Obwohl das Unternehmen angibt, das neue Gewicht sei klar auf der Verpackung ausgewiesen, kritisieren Verbraucherschützer, dass dies oft nur in winziger Schrift oder verdeckt durch Verpackungslaschen sichtbar ist. Viele Kunden bemerkten die Veränderung erst im direkten Vergleich mit früheren Packungen. Zudem hat Mondelez teilweise gleichzeitig die Preise erhöht, was den Ärger der Verbraucher weiter schürte.
Diese Praxis führte sogar dazu, dass Milka in einer Abstimmung der Verbraucherorganisation Foodwatch als „dreisteste Werbelüge des Jahres“ gekürt wurde. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb, dass Hersteller nicht nur klar und gut sichtbar auf kleinere Packungsgrößen hinweisen, sondern die Verpackungsgröße selbst mit dem reduzierten Inhalt schrumpfen müsse. Die aktuellen Regeln erscheinen vielen als nicht ausreichend, sodass eine Änderung der Gesetzgebung gefordert wird.
Weiter geht es mit der formellen Klage gegen Mondelez und die Forderungen nach verbindlichen Gesetzen zum Schutz der Verbraucher.
Verbraucherzentrale reicht Klage beim Landgericht Bremen ein

Im Zuge der Kritik hat die Verbraucherzentrale Hamburg offiziell Klage gegen Mondelez Deutschland eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die vermeintliche Irreführung beim Verkauf der 90-Gramm-Milka-Tafeln. Die Richter am Landgericht Bremen werden nun prüfen, ob die aktuelle Verpackungskennzeichnung den Anforderungen des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrechts entspricht.
Armin Valet von der Verbraucherzentrale betont, dass eine kleine, kaum sichtbare Angabe auf der Packung nicht genüge, um den verkürzten Inhalt transparent zu machen. Das Verfahren erinnert an frühere Gerichtsentscheidungen, bei denen Produkthersteller verpflichtet wurden, geänderte Füllmengen deutlicher zu kommunizieren, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen.
Jetzt stellt sich die Frage, wie Mondelez auf die Klage reagieren wird und welche Auswirkungen das Urteil auf den gesamten Lebensmittelmarkt haben könnte.
Im nächsten Abschnitt beleuchten wir die bisherigen Reaktionen von Mondelez und die geplanten Maßnahmen des Unternehmens.
Mondelez verteidigt sich – Preiserklärungen und Maßnahmenerklärungen

Mondelez erklärte, die Entscheidungen zur Reduzierung der Füllmenge seien auf die gestiegenen Kosten bei Kakao und anderen Zulieferern zurückzuführen. Das Unternehmen hält es für „wohlüberlegte Maßnahmen“, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Nach eigenen Angaben ist das neue Gewicht auf jeder Verpackung angebracht, und Kunden würden auch online informiert.
Kritiker argumentieren jedoch, dass die Angaben für den durchschnittlichen Verbraucher zu unauffällig sind und eine bewusste Täuschung nahelegen. Der Konzern sieht sich damit in der Kritik, sich nicht transparent genug zu zeigen und gezielt auf Verpackungstricks zu setzen, um Preiserhöhungen zu kaschieren.
Die weitere Entwicklung bleibt spannend, da die Verbraucherzentrale auch eine politische Initiative fordert, klare gesetzliche Vorgaben für schrumpfende Verpackungsinhalte zu schaffen.
Als nächstes ein Blick auf die Hoffnungen der Verbraucherschützer auf gesetzliche Reformen im Verpackungsrecht.
Verbraucherschützer fordern Gesetzesreformen zum Verpackungsschutz

Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert den Gesetzgeber auf, klare und verbindliche Vorgaben zum Umgang mit schrumpfenden Packungsgrößen zu erlassen. Dazu zählt die Pflicht für Hersteller, Produkte mit reduzierter Füllmenge mindestens sechs Monate lang mit einem deutlich sichtbaren Hinweis zu versehen.
Darüber hinaus sollten Verpackungsgrößen proportional zum schrumpfenden Inhalt angepasst werden. Derzeit können Unternehmen wie Mondelez von einer rechtlichen Lücke profitieren und Verbraucher mit unveränderten Verpackungen und kleinem Hinweis über den geringeren Inhalt täuschen.
Die Forderungen basieren auch auf früheren erfolgreichen Verfahren der Verbraucherzentrale gegen andere Hersteller, die ähnliche Praktiken verfolgten. Die Hoffnung liegt nun darauf, Verbraucher vor weiteren „Mogelpackungen“ besser zu schützen.
Im nächsten Abschnitt erforschen wir, wie Kunden und Verbraucherschützer generell auf die Praxis von Packungsgrößen-Reduzierungen reagieren.
Verbraucher reagieren skeptisch – Mogelpackungen als Dauerärgernis

Viele Kunden fühlen sich durch versteckte Packungsgrößenänderungen getäuscht. Die Praxis, Produkte in gleicher Verpackung mit weniger Inhalt anzubieten, ist in der Lebensmittelindustrie verbreitet und führt regelmäßig zu Beschwerden bei Verbraucherorganisationen.
Milka-Produkte landeten in den letzten Jahren mehrfach auf der Liste „Mogelpackung des Monats“ oder gar „Mogelpackung des Jahres“. Dies befeuert das Unbehagen und Misstrauen gegenüber großen Lebensmittelkonzernen, die Kostendruck auf diese Weise auf die Verbraucher abwälzen.
Die anstehende Gerichtsentscheidung könnte daher Signalwirkung haben und zu einem Umdenken in der Branche führen.
Kommen wir zum Schluss zur Rolle der Medien und Verbraucherorganisationen in der Aufdeckung solcher Praktiken.
Medien und Verbraucherschützer treiben Transparenz voran

Verbraucherorganisationen wie die Verbraucherzentrale Hamburg und Medienberichte tragen wesentlich dazu bei, solche „Mogelpackungen“ öffentlich zu machen und Druck auf Unternehmen wie Mondelez auszuüben. Die Berichterstattung sensibilisiert die Öffentlichkeit und fördert eine Diskussion über faire Kennzeichnung und Preispolitik.
Durch die Nutzung von Gerichtsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit erhöhen Verbraucherschützer den Druck auf Hersteller, transparenter zu agieren. Die öffentliche Aufmerksamkeit kann dazu beitragen, dass Produkte besser gekennzeichnet und die Rechte der Verbraucher gestärkt werden.
Die Milka-Klage gilt als wegweisendes Beispiel dafür, wie konsequenter Verbraucherschutz konkret funktioniert und was noch im Gesetz verbessert werden muss. Zukunftsweisend werden die nächsten Schritte des Landgerichts Bremen sein.