Renten- und Krankenkassenbeiträge steigen – wer ab Januar mehr zahlt

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen – das bedeutet die 8.450-€-Marke

Image: AI
Image: AI

Die Bundesregierung passt die Grenzen jährlich an die Lohnentwicklung an. Ab 2026 gilt: Für Renten- und Arbeitslosenversicherung werden Beiträge bis zu einem Bruttoeinkommen von 8.450 Euro fällig – 400 Euro mehr als bisher. Wer darüber verdient, spart zwar nichts extra, zahlt aber bis zur neuen Schwelle volle 18,6 Prozent.

Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze auf 5.812,50 Euro. Das klingt nach Detailarbeit, hat jedoch spürbare Folgen: Ein alleinverdienender Gutverdiener mit 7.500 Euro brutto überweist 456 Euro mehr Sozialabgaben als 2025, obwohl sein Beitragssatz formal unverändert wirkt.

Im nächsten Abschnitt zeigt sich, warum die Krankenkassen selbst ohne diese Grenze höhere Beiträge verlangen.

Interessant: Wussten Sie, dass Schmetterlinge mit ihren Füßen schmecken?

Schmetterlinge besitzen Geschmackssensoren an ihren Füßen, die es ihnen ermöglichen, den Geschmack von Pflanzen zu erkennen, auf denen sie landen. Diese Fähigkeit hilft ihnen, geeignete Pflanzen zur Eiablage und zur Nahrungsaufnahme zu identifizieren. Darüber hinaus können sie über ihre Füße auch Pheromone wahrnehmen, die eine Rolle bei der Partnersuche spielen.