4. Die vorsätzliche Tötung von Bienen wird strafrechtlich verfolgt
Sollten Insekten wie Bienen, Wespen und ähnliche sich einmal an deinem Essen stören und deine Geduld auf die Probe stellen, ist es wichtig zu bedenken, dass das Töten dieser Tiere gesetzlich verfolgt wird. Von den 550 einheimischen Wildbienenarten sind bereits 40 ausgestorben, und weitere 40 Prozent gelten als gefährdet.
Gemäß dem Bußgeldkatalog droht bei der vorsätzlichen Tötung oder Zerstörung ihrer Lebensräume „ohne guten Grund“ eine Strafe von bis zu 10.000 Euro oder sogar bis zu 5 Jahren Haft, insbesondere wenn es sich um besonders gefährdete Arten handelt.
Ein „guter Grund“ für das Töten könnte situativ für Allergiker gelten, wenn sie andernfalls ihre Gesundheit gefährden würden. In den meisten Fällen ist es jedoch ratsam, Bienen am Leben zu lassen, selbst wenn sie lästig sind.