1. Kontoführungspauschale

Viele Menschen wissen gar nicht, dass das Finanzamt ihnen ganz automatisch einen kleinen Betrag für ihr privates Girokonto anrechnet – ohne dass sie irgendetwas einreichen müssen. Die sogenannte Kontoführungspauschale beträgt 16 Euro im Jahr und wird bei der Angabe von Werbungskosten in der Anlage N automatisch berücksichtigt. Voraussetzung ist allerdings, dass du die Anlage N auch tatsächlich einreichst.
Wer diese Möglichkeit nicht nutzt oder schlicht vergisst, verschenkt bares Geld. Gerade weil dieser Betrag so unscheinbar wirkt, fällt er vielen durch das Raster. Doch in Kombination mit anderen Pauschalen kann sich daraus ein lohnender Vorteil ergeben – vor allem für Arbeitnehmer*innen, die sonst keine hohen Werbungskosten haben.