5 Steuertricks, die kaum jemand kennt und anwendet

2. Arbeitnehmerpauschbetrag

Bild: IMAGO / Steinach

Der Arbeitnehmerpauschbetrag, auch Werbungskostenpauschale genannt, ist der bekannteste Steuerbonus – doch viele nutzen ihn nicht optimal. Der Betrag beträgt im Jahr 1.230 Euro (Stand 2025) und wird automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, wenn du Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hast. Das heißt: Auch wenn du keinerlei Belege einreichst, bekommst du diesen Betrag angerechnet.

Doch Vorsicht: Wenn du mehrere Jobs hast, wird der Betrag nur einmal gewährt. Das bedeutet, dass du für weitere Tätigkeiten zusätzliche Kosten einzeln geltend machen solltest. Wer sich hier nicht auskennt, verzichtet schnell auf mehrere hundert Euro. Prüfe genau, ob du weitere Ausgaben wie Fahrten, Arbeitsmittel oder Bewerbungskosten ansetzen kannst.

Interessant: Wussten Sie, dass manche Fische auf Bäumen klettern können?

Der Schlammspringer ist ein bemerkenswerter Fisch, der sowohl im Wasser als auch an Land leben kann. Diese Fische sind in der Lage, mit ihren Brustflossen auf Bäume zu klettern und auf dem Boden zu "springen". Ihre Fähigkeit, sowohl Wasser- als auch Landlebensräume zu nutzen, macht sie zu einem einzigartigen Beispiel für die Anpassungsfähigkeit von Lebewesen.