5 Steuertricks, die kaum jemand kennt und anwendet

4. Verpflegungspauschale bei Reisen

Bild: IMAGO / Zoonar

Reist du beruflich – z. B. zu Kundenterminen, Schulungen oder Vorstellungsgesprächen? Dann kannst du dir einen Teil deiner Verpflegungskosten steuerlich erstatten lassen – ganz ohne Quittungen. Bereits ab 8 Stunden Abwesenheit gilt eine Pauschale von 14 Euro pro Tag. Bei vollen 24 Stunden erhöht sich der Betrag auf 28 Euro. Auch An- und Abreisetage werden berücksichtigt.

Wichtig ist, dass dein Arbeitgeber keine Mahlzeiten bezahlt – sonst entfällt der Anspruch. Die Regelung gilt übrigens auch bei beruflich bedingten Umzügen, doppelter Haushaltsführung oder Auswärtstätigkeiten. Viele Steuerzahler*innen kennen diese Möglichkeit nicht – und lassen daher viel Geld liegen. Nutze diese Pauschale konsequent, wenn du häufiger unterwegs bist.

Interessant: Wussten Sie, dass Tintenfische drei Herzen haben?

Tintenfische besitzen drei Herzen: zwei pumpen Blut zu den Kiemen und eines pumpt es durch den Rest des Körpers. Dies ermöglicht ihnen eine effiziente Sauerstoffversorgung im Wasser. Darüber hinaus haben Tintenfische blaues Blut, da ihr Hämoglobin auf Kupfer basiert, im Gegensatz zu dem eisenhaltigen Hämoglobin bei Menschen. Diese einzigartige Kreislaufstruktur und Blutchemie sind Beispiele für die bemerkenswerten Anpassungen von Meereslebewesen an ihre Umwelt.