5 Steuertricks, die kaum jemand kennt und anwendet
4. Verpflegungspauschale bei Reisen
Bild: IMAGO / Zoonar
Reist du beruflich – z. B. zu Kundenterminen, Schulungen oder Vorstellungsgesprächen? Dann kannst du dir einen Teil deiner Verpflegungskosten steuerlich erstatten lassen – ganz ohne Quittungen. Bereits ab 8 Stunden Abwesenheit gilt eine Pauschale von 14 Euro pro Tag. Bei vollen 24 Stunden erhöht sich der Betrag auf 28 Euro. Auch An- und Abreisetage werden berücksichtigt.
Wichtig ist, dass dein Arbeitgeber keine Mahlzeiten bezahlt – sonst entfällt der Anspruch. Die Regelung gilt übrigens auch bei beruflich bedingten Umzügen, doppelter Haushaltsführung oder Auswärtstätigkeiten. Viele Steuerzahler*innen kennen diese Möglichkeit nicht – und lassen daher viel Geld liegen. Nutze diese Pauschale konsequent, wenn du häufiger unterwegs bist.
Interessant:Haben Sie sich jemals gefragt, wie viele Farben das menschliche Auge unterscheiden kann?
Das menschliche Auge kann etwa 10 Millionen verschiedene Farben unterscheiden. Diese Fähigkeit beruht auf den drei Arten von Farbrezeptoren, die auf rotes, grünes und blaues Licht reagieren. Die Kombination dieser Signale ermöglicht es uns, eine breite Palette von Farben wahrzunehmen und komplexe visuelle Informationen zu verarbeiten.