1. Wer muss das Treppenhaus reinigen?

Das Treppenhaus gehört zum Gemeinschaftsbereich eines Mietshauses – doch wer ist für dessen Reinigung verantwortlich? Grundsätzlich liegt diese Pflicht beim Vermieter, es sei denn, sie wird per Mietvertrag oder Hausordnung auf die Mieter*innen übertragen. In der Praxis findet sich oft eine Rotationsregelung, bei der jede Partei wöchentlich den Flur säubert.
Ohne eine solche Regelung sind Mieter*innen jedoch nicht verpflichtet, den Hausflur zu reinigen. Kommt es zu Unklarheiten, lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag oder ein Gespräch mit dem Vermieter. Wichtig: Wird nicht geputzt, droht eine Abmahnung. Doch nicht nur innerhalb des Hauses stellt sich die Frage nach Zuständigkeiten – auch draußen wird es kompliziert …