Mietrecht kompakt: Pflichten im Haus und die Frage nach dem Vermieterschlüssel

4. Dürfen Vermieter*innen einen Zweitschlüssel haben?

Bild: IMAGO / Jochen Tack

Für viele Mieter*innen ist es ein beunruhigender Gedanke: Der Vermieter besitzt einen Zweitschlüssel zur Wohnung. Doch rechtlich ist klar: Während der Mietdauer gehört die Wohnung dem Mieter, nicht dem Eigentümer. Ein Vermieter darf nur dann einen Schlüssel behalten, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Ohne Einwilligung ist dies unzulässig und ein Verstoß gegen das Hausrecht.

In Notfällen, etwa bei Wasserrohrbruch, darf die Wohnung zwar betreten werden – jedoch meist nur mit Zustimmung oder gerichtlicher Erlaubnis. Mieter*innen sollten niemals freiwillig einen Schlüssel herausgeben, wenn sie sich unsicher fühlen. Gerade dieser Bereich zeigt, wie wichtig klare Regelungen und Kommunikation im Mietverhältnis sind.

Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie lange die durchschnittliche Wolke wiegt?

Eine durchschnittliche Wolke wiegt etwa 500 Tonnen, was dem Gewicht von rund 100 Elefanten entspricht. Diese enorme Menge Wassertröpfchen schwebt aufgrund der winzigen Größe der Tröpfchen und der Verteilung über ein großes Volumen am Himmel. Die Fähigkeit von Wolken, riesige Mengen Wasser zu halten und zu transportieren, spielt eine entscheidende Rolle im globalen Wasserkreislauf und Wettergeschehen.